Der BVBS, der Haupt­ver­band der Deut­schen Bau­in­dus­trie e. V. (die BAUINDUSTRIE) und der Zen­tral­ver­band Deut­sches Bau­ge­wer­be e. V. (ZDB) haben gemein­sam eine Stel­lung­nah­me ver­fasst zum Ent­wurfs­schrei­ben des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums der Finan­zen (BMF) zur Aus­stel­lung von Rech­nun­gen gemäß § 14 Umsatz­steu­er­ge­setz (UstG). In die­sem Ent­wurf infor­miert das BMF über die Ein­füh­rung der ver­pflich­ten­den elek­tro­ni­schen Rech­nung für Umsät­ze zwi­schen inlän­di­schen Unter­neh­men, die ab dem 1. Janu­ar 2025 gel­ten wird. Das end­gül­ti­ge Schrei­ben des BMF soll im vier­ten Quar­tal 2024 ver­öf­fent­licht werden.

Gemäß Umsatz­steu­er-Anwen­dungs­er­lass (UStAE) in der kon­so­li­dier­ten Fas­sung vom 12.06.2024 muss gemäß § 14 Absatz 8, Satz 7b die Sum­me der erhal­te­nen Anzah­lun­gen und die Sum­me der dar­auf ent­fal­len­den Umsatz­steu­er in der Rech­nung aus­ge­wie­sen wer­den. In der Bau­ab­rech­nung ist dies ins­be­son­de­re bei Schluss­rech­nun­gen regel­mä­ßig der Fall. Der Leis­tungs­emp­fän­ger erhält neben der Schluss­rech­nung (End­rech­nung) eine beson­de­re Zusam­men­stel­lung der Anzah­lung. Auf die Zusam­men­stel­lung der Anzah­lun­gen mit dem Ergeb­nis der aus der Schluss­rech­nung geschul­de­ten Rest-USt. muss in der Schluss­rech­nung aus­drück­lich hin­ge­wie­sen werden.

Mit den aktu­el­len eRe­ch­nungs-For­ma­ten ist es jedoch nicht mög­lich, im Sum­men­block den Betrag der Umsatz­steu­er aus erhal­te­nen Anzah­lun­gen aus­zu­wei­sen. Die Spe­zi­fi­ka­tio­nen der eRe­ch­nung sehen ledig­lich ein Ele­ment für die Aus­ga­be des Gesamt­be­trags erhal­te­ner Anzah­lun­gen inklu­si­ve der Umsatz­steu­er vor. Damit erfül­len die aktu­el­len eRe­ch­nungs-For­ma­te noch nicht die Anfor­de­run­gen aus dem UStAE.

BVBS, BAUINDUSTRIE und ZDB sind auf Wider­sprü­che im Schrei­ben des BMF gesto­ßen, haben auf die­se hin­ge­wie­sen und um recht­lich ver­bind­li­che Aus­sa­gen gebeten.

Down­load der Stel­lung­nah­me von BVBS, BAUINDUSTRIE UND ZDB (Juli 2024)

Down­load Ent­wurfs­schrei­ben des BMF (Juni 2024)