Softwarehäuser erhalten praxisnahe Unterstützung
Berlin, den 23.05.2024 – Der BVBS hat in Kooperation mit dem DGH und der ITEK einen Implementierungs-Leitfaden zur Version 2.2 der ZUGFeRD-Rechnung herausgegeben. Dieser hilft Anbietern von Software für die Baubranche, elektronische Rechnungen im ZUGFeRD-Format so in ihre Produkte zu integrieren, dass sie reibungslos zwischen unterschiedlichen Softwares ausgetauscht werden können.
Die Normierung von ZUGFeRD-Rechnungen bietet viele Möglichkeiten in der Anwendung. Damit ZUGFeRD-Rechnungsdaten problemlos gelesen und verarbeitet werden können, muss die Software des Absenders und des Empfängers ein einheitliches Grundgerüst für die elektronische Rechnung im XML-Format verwenden. Der ZUGFeRD 2.2.-Implementierungs-Leitfaden beschreibt den Umfang, die Quellen und die Positionen der übermittelten Rechnungsinformationen. Er erläutert den Prozess der Einbindung von Referenzinformationen und Artikelpositionen und er gibt klare Empfehlungen, wie Knoten und Felder einer ZUGFeRD-XML-Datei von Softwarehäusern verwendet werden sollten. Damit können Softwareanbieter Funktionen zum Erstellen, Lesen und Bearbeiten von ZUGFeRD-Rechnungen so in ihre Produkte integrieren, dass andere Softwares die XML-Daten weiterverarbeiten können.
Der Implementierungs-Leitfaden richtet sich insbesondere an Softwarehäuser, die Programme für Lieferanten, z. B. Großhändler und Hersteller, und kaufmännische Programme im Bauwesen, z. B. für Handwerksunternehmen, entwickeln. Herausgeber des Leitfadens ist der BVBS Bundesverband Software und Digitalisierung im Bauwesen e. V. in Kooperation mit dem DGH Deutscher Großhandelsverband Haustechnik e. V. und der ITEK GmbH. Die pdf-Datei ist kostenfrei zum Download verfügbar auf www.bvbs.de/downloads.
Elektronische Rechnungen werden Pflicht
Ab dem 01. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland laut Wachstumschancengesetz in der Lage sein, elektronische Rechnungen für B2B-Umsätze zu empfangen und zu verarbeiten. Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Formate wie ZUGFeRD und XRechnung erfüllen diese Anforderung, eine Rechnung im pdf-Format hingegen nicht.
Bis Ende 2026 dürfen alle Unternehmen noch Papierrechnungen oder elektronische Rechnungen in einem anderen Format für Umsätze aus 2025 und 2026 ausstellen, wenn der Rechnungsempfänger zustimmt. Ab dem 1. Januar 2027 sollen alle Unternehmen zur Ausstellung von eRechnungen verpflichtet werden, deren Vorjahresumsatz mehr als 800.000 Euro betragen hat. Ab dem 01. Januar 2028 müssen alle Unternehmen die Anforderungen des Wachstumschancengesetzes an die elektronische Rechnungsstellung einhalten und eRechnungen ausstellen.
Damit Rechnungsdaten problemlos gelesen und verarbeitet werden können, muss die Software des Absenders und des Empfängers ein einheitliches Grundgerüst für die elektronische Rechnung im XML-Format verwenden.
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ÜBER DEN BVBS
Der BVBS Bundesverband Software und Digitalisierung im Bauwesen e.V. bündelt das Expertenwissen von über 120 Mitgliedsunternehmen. Die Mitglieder sind Software- und IT-Unternehmen aus den Bereichen Architektur, Bauingenieurwesen, Fachplanung, Bauausführung, verarbeitendes Gewerbe und Facility Management. Das Hauptziel des Verbandes ist es, die Leistungsfähigkeit, Innovationskraft und Nachhaltigkeit der Bauwirtschaft durch digitale Methoden und Werkzeuge zu stärken.
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