E‑Rechnung

Die elek­tro­ni­sche Rech­nung wird ab dem 1. Janu­ar 2025 schritt­wei­se ver­pflich­tend für Geschäfts­be­zie­hun­gen zwi­schen Unter­neh­men ein­ge­führt. Gemäß Wachs­tums­chan­cen­ge­setz müs­sen Unter­neh­men im ers­ten Schritt in der Lage sein, E‑Rechnungen zu emp­fan­gen. (Das ist laut Bun­des­re­gie­rung auch per E‑Mail mög­lich. Mehr dazu hier.) Eine E‑Rechnungen wird in einem struk­tu­rier­ten elek­tro­ni­schen For­mat aus­ge­stellt, über­mit­telt und emp­fan­gen. Im XML-For­mat ist sie maschi­nen­les­bar und ermög­licht eine elektro­nische Weiter­verarbeitung. Bekann­te For­ma­te sind in Deutsch­land ZUGFeRD und XRechnung.

BVBS Imple­men­tie­rungs­emp­feh­lung für die Zah­lungs­auf­stel­lung in der E‑Rechnung

Das deut­sche Umsatz­steu­er­ge­setz ver­langt in §14 Absatz 5 Satz 2 in einer End­rech­nung die Anga­be der zuvor ver­ein­nahm­ten Zah­lun­gen und der dar­in ent­hal­te­nen Umsatz­steu­er. Die struk­tu­rier­te Aus­ga­be von ver­ein­nahm­ten Zah­lun­gen aus Vor­aus- und Anzah­lungs­rech­nun­gen und deren Umsatz­steu­er ist aktu­ell in den E‑Rech­nungs­formaten ZUGFeRD (nur EXTENDED) und XRech­nung aller­dings nur ein­ge­schränkt oder gar nicht mög­lich. Für die obli­ga­to­ri­sche Ein­füh­rung der E‑Rechnung zum 01.01.2025 hat das Bundes­ministerium für Finan­zen (BMF) in sei­nem Erlass vom 15.10.2024 klar­ge­stellt, dass in einer bis zum 31. Dezem­ber 2027 als E‑Rechnung aus­ge­stell­ten End­rech­nung ein Anhang im Sin­ne von Abschnitt 14.8 Absatz 8 Num­mer 2 UStAE als unstruk­tu­rier­te Datei in der E‑Rechnung ent­hal­ten sein darf. Die Arbeits­grup­pe E‑Rechnung des BVBS hat hier­zu eine Imple­men­tie­rungs­emp­feh­lung erarbeitet.

Hier kann die Imple­men­tie­rungs­emp­feh­lung her­un­ter­ge­la­den werden.

Über­sicht E‑Rech­nung-View­er und Validierungs-Tools

Um eine XML-Rech­nung in gut les­ba­rer Form dar­stel­len zu kön­nen, benö­ti­gen Nut­zer einen spe­zi­el­len View­er. Im Fol­gen­den bie­ten wir eine Über­sicht gän­gi­ger Soft­ware­tools zum Betrach­ten und Vali­die­ren von E‑Rechnungen. Die Rei­hen­fol­ge ist alpa­be­tisch und wertfrei.

(Hin­weis: Auch wenn E‑Rech­nung-View­er eine XML-E-Rech­nung dar­stel­len und als PDF aus­ge­ben kön­nen, muss den­noch die ori­gi­nal XML-E-Rech­nung vor­ge­hal­ten werden.)

View­er Her­aus­ge­ber Bereit­stellung XRech­nung  ZUGFeRD Pep­pol Visualisie­rung  Validie­rung
Kosten­los 
Els­ter Baye­ri­sches Lan­des­amt für Steu­ern — Dienst­stel­le München Brow­ser X     X   X
Gae­b365-View­er anou­ri GmbH Brow­ser X     X X X
Invoice-View­er G&W Soft­ware AG Pro­gres­si­ve Web-App X X   X   X
Mus­tangs­ser­ver Jochen Stärk Instal­la­ti­on X X   X X X
OpenX­Rech­nung­Tool­box Jan C. Thiele Instal­la­ti­on X     X X X
OZG_­RE-Test­um­ge­bung
(Rech­nungs­ein­gangs­platt­form des Bundes)
Bun­des­mi­nis­te­ri­um des Innern, für Bau und Hei­mat (BMI) Brow­ser X     X X X
Quba Jochen Stärk Instal­la­ti­on X X in
Pla­nung
X X X
Ser­vice-Por­tal Baden-Württemberg Land Baden-Würt­tem­berg Brow­ser X       X X
Ultra­ma­rin­view­er Alex­an­der Spieß Instal­la­ti­on X     X   X
Vali­tool Andre­as Pelekies On premise/
Cloud
X X X X X  
Visua­li­sie­rungs­tool des Lan­des Bayern Baye­ri­sches Staats­mi­nis­te­ri­um für Digitales Brow­ser X     X X X
XView­er mexX­soft GmbH Instal­la­ti­on X     X X X
ZRE-Test­um­ge­bung
(Zen­tra­le Rech­nungs­ein­gangs­platt­form des Bundes)
Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Finan­zen (BMF) Brow­ser X       X X

Stand: Dezem­ber 2024

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