Die elek­tro­ni­sche Rech­nung ist seit 2020 bereits im Geschäfts­ver­kehr zwi­schen Unter­neh­men und staat­li­chen Ein­rich­tun­gen schritt­wei­se ver­pflich­tend ein­ge­führt wor­den. Ab dem 1. Janu­ar 2025 folgt sie auch für Geschäfts­be­zie­hun­gen zwi­schen Unter­neh­men. Gemäß Wachs­tums­chan­cen­ge­setz müs­sen Unter­neh­men im ers­ten Schritt in der Lage sein, eRe­ch­nun­gen zu empfangen.

Was als eRe­ch­nung gilt, for­mu­liert das Wachs­tums­chan­cen­ge­setz wie folgt: Eine eRe­ch­nung wird in einem struk­tu­rier­ten elek­tro­ni­schen For­mat aus­ge­stellt, über­mit­telt und emp­fan­gen und ermög­licht eine elek­tro­ni­sche Wei­ter­ver­ar­bei­tung. Bekann­te For­ma­te wie ZUGFeRD ab Ver­si­on 2.0.1 und XRech­nung erfül­len die­se Anfor­de­run­gen. Rech­nun­gen in digi­ta­len For­ma­ten wie docx oder PDF ent­spre­chen hin­ge­gen nicht den Anfor­de­run­gen an eine eRe­ch­nung. Im B2G-Bereich (Busi­ness-to-Govern­ment) hat sich die XRech­nung als ver­bind­li­cher Stan­dard durch­ge­setzt. Im B2B-Bereich (Busi­ness-to-Busi­ness) wird außer­dem auch das hybri­de ZUGFeRD-For­mat ver­wen­det. Im Gegen­satz zur XRech­nung besteht es nicht nur aus einer maschi­nen­les­ba­ren XML-Datei, son­dern auch aus einer für den Emp­fän­ger all­ge­mein les­ba­ren PDF-Datei. eRe­ch­nun­gen kön­nen auf ver­schie­de­nen Wegen über­mit­telt wer­den, zum Bei­spiel per E‑Mail, direkt aus einem Buch­hal­tungs­sys­tem her­aus und über das PEP­POL-Netz­werk. Der Über­tra­gungs­weg wird teil­wei­se vom Auf­trag­ge­ber bestimmt.

Über­gangs­re­ge­lun­gen für die zeit­li­che Umsetzung

Für die Erstel­lung von eRe­ch­nun­gen gel­ten für die Jah­re 2025 bis 2027 ver­schie­de­ne Über­gangs­re­ge­lun­gen. Die wich­tigs­ten sind:

  • Ab dem 1. Janu­ar 2025 müs­sen in Deutsch­land alle Unter­neh­men elek­tro­ni­sche Rech­nun­gen für B2B-Umsät­ze emp­fan­gen und ver­ar­bei­ten können.
  • Ab dem 1. Janu­ar 2027 sind alle Unter­neh­men mit einem Vor­jah­res­um­satz von mehr als 800.000 Euro ver­pflich­tet, eRe­ch­nun­gen auszustellen.
  • Ab 2028 müs­sen alle Unter­neh­men im B2B-Bereich eRe­ch­nun­gen nach den aktu­el­len elek­tro­ni­schen Stan­dards ausstellen.

Mit die­sen Rege­lun­gen setzt Deutsch­land die Vor­ga­ben der MwSt.-Richtlinie 2006/112/EG der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on frist­ge­recht um.

Anpas­sungs­be­darf für das Bauwesen

Die nor­ma­ti­ve Basis für die elek­tro­ni­sche Rech­nungs­stel­lung ist die EU-Norm EN 16931. Sie legt euro­pa­weit die grund­le­gen­den Struk­tu­ren für aktu­el­le elek­tro­ni­sche Rech­nungs­for­ma­te fest. Die spe­zi­fi­schen Anfor­de­run­gen des B2B-Bereichs und ins­be­son­de­re des Bau­we­sens in Deutsch­land sind in der Norm bis­lang nicht aus­rei­chend berück­sich­tigt. Aktu­ell wird die Norm über­ar­bei­tet. Anpas­sungs­be­darf besteht unter ande­rem in den Berei­chen Teil­rech­nung, Teil-Schluss­rech­nung, Schluss­rech­nung sowie Betrags- und Steu­er­an­ga­ben. Denn der Umsatz­steu­er-Anwen­­dungs­er­lass (UStAE) in der kon­so­li­dier­ten Fas­sung vom 5. März 2024 for­dert, dass die Sum­me erhal­te­ner Anzah­lun­gen und die Sum­me der dar­auf ent­fal­len­den Umsatz­steu­er in der Schluss­rech­nung geson­dert aus­zu­wei­sen sind. Mit den aktu­el­len eRe­ch­nungs-For­ma­ten ist es jedoch nicht mög­lich, im Sum­men­block den Betrag der Umsatz­steu­er aus erhal­te­nen Anzah­lun­gen aus­zu­wei­sen. Die Spe­zi­fi­ka­tio­nen der eRe­ch­nung sehen ledig­lich ein Ele­ment für die Aus­ga­be des Gesamt­be­trags erhal­te­ner Anzah­lun­gen inklu­si­ve der Umsatz­steu­er vor. Damit erfül­len die aktu­el­len eRe­ch­nungs-For­ma­te noch nicht die Anfor­de­run­gen aus dem UStAE.

Der BVBS Bun­des­ver­band Soft­ware und Digi­ta­li­sie­rung im Bau­we­sen e. V. hat im Herbst 2023 eine eige­ne Arbeits­grup­pe zum The­ma eRe­ch­nung gegrün­det. Die­se Arbeits­grup­pe iden­ti­fi­ziert Her­aus­for­de­run­gen bei der Ein­füh­rung der eRe­ch­nung. Sie beschäf­tigt sich auch mit der Fra­ge, wie auf Basis des UstAE ab dem 1. Janu­ar 2025 Rechts­si­cher­heit für die Anwen­der beim Aus­wei­sen der Umsatz­steu­er auf Anzah­lun­gen gewähr­leistet wer­den kann. Der BVBS hat das Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Finan­zen (BmF) auf die aktu­el­len Her­aus­for­de­run­gen für die Bau­bran­che hin­ge­wie­sen und ers­te Lösungs­an­sät­ze vorgeschlagen.

Rei­bungs­lo­ser Aus­tausch zwi­schen Softwarelösungen

Die Stan­dar­di­sie­rung von ZUGFeRD-Rech­nun­gen bie­tet Inter­pre­ta­ti­ons­mög­lich­kei­ten in der Anwen­dung. Damit elek­tro­ni­sche Rech­nungs­da­ten pro­blem­los gele­sen und ver­ar­bei­tet wer­den kön­nen, muss die Soft­ware des Absen­ders und des Emp­fän­gers ein ein­heit­li­ches Grund­ge­rüst für die elek­tro­ni­sche Rech­nung im XML-For­mat ver­wen­den. Um dies für ZUGFeRD-Rech­nun­gen sicher­zu­stel­len, hat der BVBS in Koope­ra­ti­on mit dem DGH Deut­scher Groß­han­dels­ver­band Haus­tech­nik e. V. und der ITEK GmbH einen Imple­men­tie­rungs-Leit­fa­den zur Ver­si­on 2.2 der ZUGFeRD-Rech­nung her­aus­ge­ge­ben. Der Leit­fa­den rich­tet sich ins­be­son­de­re an Soft­ware­häu­ser, die Pro­gram­me für Lie­fe­ran­ten, z. B. Groß­händ­ler und Her­stel­ler, und kauf­män­ni­sche Pro­gram­me im Bau­we­sen ent­wi­ckeln. Mit dem Leit­fa­den kön­nen sie Funk­tio­nen zum Erstel­len und Lesen von ZUGFeRD-Rech­nun­gen in ihre Pro­duk­te inte­grie­ren, sodass ande­re Soft­wares die XML-Daten wei­ter­ver­ar­bei­ten können.

Aus­blick: Cle­arance-Sys­te­me im euro­päi­schen Vergleich

In eini­gen euro­päi­schen Län­dern ist die eRe­ch­nung bereits Pflicht. Dadurch konn­ten soge­nann­te Cle­arance-Sys­te­me ein­ge­führt wer­den, z. B. in Ita­li­en und Ungarn. Bei einem Cle­arance-Sys­tem über­mit­telt der Ver­sen­der sei­ne Rech­nun­gen elek­tro­nisch über ein zen­tra­les Sys­tem an die Finanz­ver­wal­tung des Lan­des. Die Finanz­ver­wal­tung erfasst und prüft die Rech­nun­gen und lei­tet sie erst dann an den Emp­fän­ger wei­ter. Damit sol­len Umsatz­steu­er­be­trü­ge ver­hin­dert, Sicher­heits­lü­cken geschlos­sen und Büro­kra­tie abge­baut wer­den. Frank­reich plant die Umset­zung eines Invoice Cle­arance-Ver­fah­rens für den B2B-Bereich schritt­wei­se ein­zu­füh­ren. In Deutsch­land gibt es bis­lang kein ver­gleich­ba­res Clearance-System.

Die Vor­tei­le der eRechnung 
  • Kos­ten­ein­spa­run­gen und Umweltschutz:
    Der Ein­satz von eRe­ch­nun­gen spart Kos­ten für Papier, Druck und Por­to. Die­ses Ein­spa­ren von Res­sour­cen schont auch die Umwelt.
  • Effi­zi­enz­stei­ge­rung:
    Durch den Ein­satz von eRe­ch­nun­gen ent­fällt der manu­el­le Auf­wand für die Rech­nungs­be­ar­bei­tung. Das führt zu einem bes­se­ren Work­flow und einer schnel­le­ren und effi­zi­en­te­ren Abwick­lung der Rech­nungs­ver­ar­bei­tung. Zudem wird die Archi­vie­rung erleichtert.
  • Feh­ler­mi­ni­mie­rung:
    Struk­tu­rier­te Rech­nungs­da­ten wer­den auto­ma­ti­siert ver­ar­bei­tet und nicht mehr manu­ell ein­ge­ge­ben. Dadurch wer­den Feh­ler­quel­len minimiert.
  • Schnel­le­re Zahlungsabwicklung:
    Weil Rech­nun­gen elek­tro­nisch ver­sen­det und auto­ma­ti­siert ver­ar­bei­tet wer­den, kön­nen Zah­lun­gen schnel­ler bear­bei­tet und frei­ge­ge­ben werden.

Es gibt bereits posi­ti­ve Pra­xis­bei­spie­le aus dem Bau­be­reich. Die Ein­füh­rung der eRe­ch­nung ver­lief bei­spiels­wei­se bei der Deut­schen Bahn sehr gut. Rech­nungs­rück­läu­fe wer­den durch das Prin­zip der „opti­mier­ten Bau­ab­rech­nung“ ver­mie­den. Die Betei­lig­ten klä­ren die Details der Rech­nungs­in­hal­te vor der eigent­li­chen Rech­nungs­stel­lung. Dies umfasst Aspek­te wie Men­gen, Leis­tun­gen und even­tu­ell auf­ge­tre­te­ne Ände­run­gen wäh­rend der Bau­aus­füh­rung. Dadurch ent­fal­len im digi­ta­len Pro­zess die sonst übli­chen Rot­stift-Kor­rek­tu­ren bei der Rechnungsprüfung.

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ÜBER DEN BVBS

Der BVBS Bun­des­ver­band Soft­ware und Digi­ta­li­sie­rung im Bau­we­sen e.V. bün­delt das Exper­ten­wis­sen von über 120 Mit­glieds­un­ter­neh­men. Die Mit­glie­der sind Soft­ware- und IT-Unter­neh­men aus den Berei­chen Archi­tek­tur, Bau­in­ge­nieur­we­sen, Fach­pla­nung, Bau­aus­füh­rung, ver­ar­bei­ten­des Gewer­be und Faci­li­ty Manage­ment. Das Haupt­ziel des Ver­ban­des ist es, die Leis­tungs­fä­hig­keit, Inno­va­ti­ons­kraft und Nach­hal­tig­keit der Bau­wirt­schaft durch digi­ta­le Metho­den und Werk­zeu­ge zu stärken.

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