E‑Rechnung: Ver­ein­nahm­te Zah­lun­gen und Umsatz­steu­er kor­rekt ausweisen

BVBS ver­öf­fent­licht Imple­men­tie­rungs­emp­feh­lung für Softwareunternehmen

 

Ber­lin, 2. Dezem­ber 2024 – Ab dem 01.01.2025 wird die E‑Rechnung in Deutsch­land ver­pflich­tend ein­ge­führt. In einer End­rech­nung müs­sen laut Umsatz­steu­er­ge­setz zuvor ver­ein­nahm­te Zah­lun­gen aus Vor­aus- und Anzah­lungs­rech­nun­gen und die dar­in ent­hal­te­ne Umsatz­steu­er ange­ge­ben wer­den – dies ist aber aktu­ell nur ein­ge­schränkt oder gar nicht in den gän­gi­gen E‑Rechnungsformaten ZUGFeRD (EXTENDED) und XRech­nung mög­lich. Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Finan­zen (BMF) hat des­halb eine Über­gangs­lö­sung bis Ende 2027 defi­niert. Die­se besagt ohne eine wei­te­re Prä­zi­sie­rung, dass die Anga­ben zu ver­ein­nahm­ten Zah­lun­gen und der Umsatz­steu­er auch als unstruk­tu­rier­te Datei in einer E‑Rechnung ent­hal­ten sein dürfen.

Der BVBS Bun­des­ver­band Soft­ware und Digi­ta­li­sie­rung im Bau­we­sen e. V. hat eine kon­kre­te Lösung zur Imple­men­tie­rung der Zah­lungs­auf­stel­lung in die E‑Rechnung ent­wi­ckelt und eine prak­ti­sche Emp­feh­lung erar­bei­tet. Sie lie­fert Soft­ware­un­ter­neh­men eine prä­zi­se Anlei­tung zur Ein­bin­dung der Zah­lungs­auf­stel­lung in Soft­ware­lö­sun­gen, so dass Anwen­den­de Rechts­si­cher­heit beim Erstel­len von E‑Rechnungen erhalten.

Die Emp­feh­lung wur­de von der Arbeits­grup­pe E‑Rechnung ver­fasst und ist kos­ten­frei zum Down­load ver­füg­bar auf www.bvbs.de/downloads.

 

Down­load Pres­se­infor­ma­ti­on “E‑Rechnung: Ver­ein­nahm­te Zah­lun­gen und Umsatz­steu­er rechts­kon­form aus­wei­sen” als pdf-Datei