Visu­el­le Ein­satz­pla­nung inklusive

Loh­ne, im Mai 2020. Arbei­ten gewerb­li­che Mit­ar­bei­ter auf einer aus­wär­ti­gen Bau­stel­le, so kön­nen sie den Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wand in Höhe der gesetz­li­chen Pau­scha­len steu­er­min­dernd gel­tend machen. Vor­aus­set­zung ist, dass sie nicht mehr als drei Mona­te auf der­sel­ben Bau­stel­le arbei­ten. Als unter­bro­chen gilt die Tätig­keit, sofern die Abwe­sen­heit von der aus­wär­ti­gen Bau­stel­le min­des­tens vier Wochen beträgt oder die Mit­ar­bei­ter die Bau­stel­le nicht mehr als zwei Tage pro Woche auf­su­chen. Bei Über­schrei­ten die­ser Fris­ten ist der Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wand steu­er­pflich­tig. Das Nach­hal­ten der Fris­ten ist für das Lohn­bü­ro ein gro­ßer manu­el­ler und zeit­in­ten­si­ver Mehr­auf­wand. Gilt es doch zu eru­ie­ren, für wel­chen Mit­ar­bei­ter die steu­er­freie Lohn­art in eine steu­er­pflich­ti­ge umge­wan­delt wer­den muss. Um die­se zeit­auf­wän­di­ge und feh­ler­an­fäl­li­ge Tätig­keit zu redu­zie­ren, hat das Soft­ware­haus 123erfasst sei­nem Zeit­er­fas­sungs­sys­tem eine neue Funk­ti­on, die Drei­mo­nats­frist, die auch bei der Ein­satz­pla­nung her­an­ge­zo­gen wird, hinzugefügt.

123erfasst berück­sich­tigt ab sofort auto­ma­ti­siert die Drei­mo­nats­re­gel. Dazu gibt der Anwen­der beim Ein­rich­ten des Monats­ka­len­ders für jeden Mit­ar­bei­ter die Drei­mo­nats­frist als Bedin­gung an. 123erfasst weist auto­ma­tisch dem jewei­li­gen Mit­ar­bei­ter die neue Lohn­art nach drei Mona­ten Tätig­keit auf der­sel­ben Bau­stel­le zu. Dies ent­las­tet die Lohn­buch­hal­tung, da nicht mehr müh­sam fest­ge­stellt wer­den muss, wer, wie lan­ge auf wel­cher Bau­stel­le gear­bei­tet hat und wann die Lohn­art umzu­stel­len ist. Der ent­spre­chen­de Bericht bil­det ab, wel­che Mit­ar­bei­ter sich inner­halb der Drei­mo­nats­fris­ten befin­den, wie vie­le Tage die­se schon auf den rele­van­ten Bau­stel­len arbei­ten, wann die Drei­mo­nats­fris­ten jeweils aus­lau­fen und ob die­se schon über­schrit­ten wurden.

Da weder Arbeit­ge­ber noch die gewerb­li­chen Mit­ar­bei­ter möch­ten, dass der Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wand steu­er­pflich­tig wird, ist 123erfasst noch einen Schritt wei­ter gegan­gen und hat eine visu­el­le Ein­satz­pla­nung inte­griert. Weist der Ver­ant­wort­li­che einen Mit­ar­bei­ter einer Bau­stel­le zu, ist sofort optisch erkenn­bar, ob er die Drei­mo­nats­frist über­schrei­tet. Somit ist auf einen Blick ersicht­lich, auf wel­cher Bau­stel­le die Mit­ar­bei­ter ver­plant wer­den kön­nen, ohne dass sie die Drei­mo­nats­frist über­schrei­ten. Dies ent­las­tet die Ein­satz­pla­nung von manu­el­len Tätig­kei­ten und die Mit­ar­bei­ter von einem steu­er­pflich­ti­gen Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wand. Eine Win-win-Situa­ti­on für bei­de Parteien.

www.123erfasst.de

Bericht dient der Nach­voll­zieh­bar­keit der Dreimonatsfrist

Drei­mo­nats­frist überschritten

Quel­le: 123erfasst.de GmbH, Lohne

Über 123erfasst.de
123erfasst bie­tet eine fort­schritt­li­che App, über die mit­tels eines her­kömm­li­chen Smart­phones Daten wie Zeit, Leis­tung, Stand­ort, Wet­ter, Mate­ri­al, Gerä­te­ein­satz und Fotos zur Doku­men­ta­ti­on von Bau­stel­len in Echt­zeit direkt vom Mit­ar­bei­ter in das Büro über­mit­telt wer­den. So kön­nen für den Unter­neh­mer die Nach­kal­ku­la­ti­on, die Fak­tu­rie­rung und die Lohn­ab­rech­nung ver­ein­facht und beschleu­nigt wer­den. Seit der Grün­dung im Jah­re 2008 wächst das Unter­neh­men aus dem nie­der­säch­si­schen Loh­ne jähr­lich bestän­dig zwi­schen 60 und 80% und ist die meist genutz­te Anwen­dung in die­sem Bereich. Seit Juni 2018 gehört das Unter­neh­men zu NEVARIS Bau­soft­ware GmbH, dem Tech­no­lo­gie­füh­rer für digi­ta­le Pro­zes­se in der Bau­wirt­schaft. Gemein­sam wer­den die bei­den Unter­neh­men wei­ter zukunfts­wei­sen­de Apps ent­wi­ckeln, die das digi­ta­le Bau­stel­len­ma­nage­ment revolutionieren.

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