Aus­gangs­si­tua­ti­on

Die ursprüng­lich 1979 ver­ab­schie­de­te und 2009 aktua­li­sier­te Rege­lung für die Elek­tro­ni­sche Bau­ab­rech­nung (REB 23.003) defi­niert die all­ge­mei­ne Men­gen­er­mitt­lung im Bau­we­sen. Dar­in sind u.a. die Abrech­nung von Bau­kör­pern mit ver­schie­de­nen For­meln und der Auf­bau der Aus­tausch-datei für die Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen Auf­trag­neh­mer und Auf­trag­ge­ber beschrie­ben. Aller­dings kann das Feld für ein­deu­ti­ge Erläu­te­run­gen — wie zum Bei­spiel „Wand A“ — nur maxi­mal neun Zei­chen auf­neh­men, benö­tigt wer­den in der Pra­xis aber mehr Zeichen.

In der Daten­art 11, der Aus­tausch­da­tei der REB 23.003 (Aus­ga­be 1979 und 2009), war eine Ver­än­de­rung nicht durch­führ­bar, da der Daten­auf­bau dafür nicht geeig­net ist. Ande­rer­seits kann die XML-Datei GAEB DA XML 3.2 in der Daten­pha­se X31 bis zu 14-stel­­li­ge Ord­nungs­zah­len verarbeiten.

Vor­aus­set­zung: Eige­ner Namensraum

Die vom BVBS ver­wen­de­te Metho­de setzt aller­dings einen eige­nen Namens­raum vor­aus. Dar­um haben nun die Mit­glie­der des Arbeits­krei­ses Daten­aus­tausch des Bun­des­ver­ban­des Bau­soft­ware (BVBS) die Ein­füh­rung eines eige­nen Namens­rau­mes dis­ku­tiert und ver­ab­schie­det. So wer­den die im BVBS orga­ni­sier­ten Soft­ware­häu­ser gemein­sam die Erwei­te­rung unter­stüt­zen, um die Abrech­nun­gen bes­ser doku­men­tie­ren zu können.